Siehe Bemerkungen 3) und 13) in Unterabschnitt 2.2.52.4:

3) Nebengefahrzettel "EXPLOSIV" nach Muster 1 (siehe Absatz 5.2.2.2.2) erforderlich.

13) Nebengefahrzettel "TZEND" nach Muster 8 (siehe 5.2.2.2.2) erforderlich.